A - Anmeldung
Marokkanische Staatsangehörige müssen sich im jeweils für den Einzugsbereich ihres Wohnsitzes zuständigen Konsulat anmelden. Diese Anmeldung ist für alle weiteren konsularischen Schritte unerlässlich.
Folgende Dokumente sind zur Anmeldung erforderlich:
• Pass
• Personalausweis
• Anmeldebestätigung
• 2 aktuelle Passfotos
B – Abmeldung bei endgültiger Rückkehr nach Marokko
Marokkanische Staatsangehörige, die im jeweils zuständigen Konsulat angemeldet sind und endgültig nach Marokko zurückkehren möchten, müssen sich persönlich im Konsulat melden und folgende Dokumente mitbringen:
• Reisepass und die konsularische Anmeldebestätigung
• Abmeldebescheinigung vom deutschen Landeseinwohneramt ihres letzten Wohnsitzes
• Inventarliste der persönlichen Gegenstände für die Ausfuhr nach Marokko in doppelter Ausfertigung