Personalausweis
Ein Personalausweis wird für die Dauer von 10 Jahren ausgestellt. Vom 15. Lebensjahr an ist der Besitz eines Personalausweises obligatorisch. Bei der Ausstellung ist die Anwesenheit des Betreffenden zwingend erforderlich.
Folgende Dokumente sind für die Ausstellung eines Personalausweises erforderlich:
A - Ausstellung oder Erneuerung des Personalausweises
• Familienstammbuch oder aktuelle Geburtsurkunde, zweisprachig Französisch und Arabisch
• Anmeldebestätigung des Konsulats
• 4 aktuelle biometrische Passfotos
• Arbeitsbestätigung oder Schulbescheinigung
Die Botschaft weist darauf hin, dass die Geburtsurkunde ein wichtiges Dokument für die Ausstellung des ePersonalausweises (C.N.I.E. statt wie bisher C.I.N.) ist. Darum werden die Antragsteller darum gebeten, sich im Vorfeld, bevor sie vorstellig werden, zu vergewissern, dass dieses Dokument vollständig und sowohl in arabischer als auch in lateinischer Schrift ausgestellt worden ist. Dies betrifft insbesondere den Vor- und Nachnamen, Geburtsort und die Auskunft über die elterliche Abstammung.
B - Duplikat des Personalausweises bei Verlust
• Verlustmeldung
• Familienstammbuch oder aktuelle Geburtsurkunde, zweisprachig Deutsch und Arabisch
• Anmeldebestätigung des Konsulats
• 4 aktuelle biometrische Passfotos
• Reisepass
Bei der Neuausstellung eines Personalausweises wegen Namens- bzw. Geburtstagsänderung, sind folgende Unterlagen erforderlich:
1 aktuelle Geburtsurkunde
1 Gerichtsurteil des zuständigen Gerichts in Marokko