Notarielle Angelegenheiten

Notarielle Angelegenheiten

Hierbei handelt es sich um die Niederschrift von Adularhandlungen, die sich nicht aus Verwaltungsaufgaben ergeben, insbesondere Eheschließungen und Scheidungen.

A - Eheschließung

Anerkennung der Zivil-Eheschließung auf der Grundlage folgender Dokumente:

• Zivil-Heiratsurkunde
• Personalausweise und Pässe der Betroffenen
• Kopien der Geburtsurkunden der Betroffenen, beglaubigt von der ersten marokkanischen Gerichtsinstanz sowie dem Außenministerium

B - Scheidung

Das Konsulat führt keine Scheidungen durch.

• Die Betroffenen können eine Vollmacht für eine in Marokko lebende Person ausstellen. Diese Vollmacht kann im Konsulat beglaubigt werden, damit die bevollmächtigte Person im marokkanischen Rechtsverkehr die juristischen Schritte ausführen kann.

• Ein Protokoll darüber, dass keine Versöhnung möglich ist, kann ebenfalls in Anwesenheit der Betreffenden auf Antrag des zuständigen Gerichts in Marokko vom Konsulat ausgestellt werden.

• Falls die Betreffenden bereits im Besitz einer Scheidungsurkunde sind, ist das Konsulat dafür zuständig, bei der zuständigen marokkanischen Behörde die Legitimierung dieser Urkunde zu beantragen.

Dieser Bereich des Konsulats ist zudem für weitere notarielle Dienste zuständig.

C - Konvertierung zum Islam

Folgende Dokumente sind hierfür erforderlich:

• 5 Passfotos
• Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)

D - Vollmachten

Vollmachten werden ausgestellt, sofern der Bereffende seine Identität sowie die Identität der zu bevollmächtigenden Person nachweisen kann.

Anmerkung: Alle notariellen Amtshandlungen (Adular), ausgestellt von der notariellen Abteilung des Konsulats, werden beim marokkanischen Generalkonsulat in Düsseldorf vom Vertreter des Justizministeriums unterschrieben und genehmigt.

Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe.

Gemäß Art. 16, § 3/70 des marokkanischen Familienrechts ist der Antrag auf Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe beim Gericht in Marokko einzureichen.